Leistungsangebot als GTÜ-Vertragspartner

Sie möchten sicher unterwegs sein und einen Beitrag zum Umweltschutz leisten? Dann lassen Sie Ihr Fahrzeug regelmäßig bei den amtlichen Untersuchungen prüfen! Die Hauptuntersuchung und andere Untersuchungen gemäß der StVZO dienen nicht nur Ihrer Sicherheit, sondern auch der Umwelt. Bei den Untersuchungen werden mögliche Gefahrenquellen erkannt und behoben sowie die Schadstoffemissionen überprüft. Mit einer aktuellen Plakette zeigen Sie außerdem, dass Ihr Fahrzeug den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Vertrauen Sie auf unsere qualifizierten Sachverständigen und vereinbaren Sie noch heute einen Termin für die Untersuchung Ihres Fahrzeugs!

Hauptuntersuchung (HU)

Die Hauptuntersuchung nach §29 StVZO ist die wichtigste amtliche Untersuchung von KFZ in Deutschland. Sie muss alle 24 Monate durchgeführt werden und dient der Überprüfung der Verkehrssicherheit und Umweltverträglichkeit von Fahrzeugen. Bei der HU wird das Fahrzeug auf seine Verkehrstauglichkeit hin untersucht. Dazu gehört die Überprüfung von Bremsen, Fahrwerk, Beleuchtung und Umweltauflagen.

Abgasuntersuchung (AU)

Die Abgasuntersuchung nach §47a StVZO ist Teil der Hauptuntersuchung und dient der Überprüfung der Emissionswerte von Fahrzeugen. Sie wird alle 24 Monate durchgeführt und stellt sicher, dass das Fahrzeug die gesetzlichen Emissionsvorgaben einhält. Hierbei wird insbesondere der Ausstoß von Stickoxiden, Kohlenstoffmonoxid und Kohlenwasserstoffen überprüft.

Sicherheitsprüfung (SP)

Die Sicherheitsprüfung ist eine weitere amtliche Untersuchung von KFZ, die alle 12 Monate für Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen durchgeführt werden muss. Hierbei wird das Fahrzeug auf seine Verkehrssicherheit hin untersucht und auf mögliche technische Mängel überprüft. Die Überprüfung von Bremsen, Achsen, Rädern, Lenkung und Beleuchtung stehen hier im Fokus.

Änderungsabnahmen nach §19(3) StVZO

Wenn Änderungen an einem Fahrzeug vorgenommen werden, müssen diese Änderungen in der Regel von einem amtlich anerkannten Sachverständigen abgenommen werden. Hierbei wird geprüft, ob die Änderungen den Vorschriften entsprechen und das Fahrzeug weiterhin sicher und verkehrstauglich ist. Änderungen können beispielsweise eine Veränderung des Motors oder des Fahrwerks sein.